Strafverifizierung wegen 17-Jährigem im Juniors Kader – Quo Vadis VFV?!

Unsere Juniors konnten sich am vergangenen Samstag, während des spielfreien Wochenendes unserer Kampfmannschaft, einen wichtigen 3er beim 1b des FC Schlins holen.

Das Spiel endete mit 1:2, doch die Geschichte damit (leider) noch nicht.

Denn dem FC Schlins fiel auf, dass Simon Giesinger gegen RW Rankweil in der Eliteliga Vorarlberg bereits 90 Minuten auf dem Platz stand.

Wie in den 1b und 1c Bestimmungen des VFV (https://vfv.at/c-Bestimmungen-ueber-1b-und-1c…) unter §1.1 ausgeführt

“…ein Spieler ist an einem Spieltag (…) dann nicht in der 1b Mannschaft spielberechtigt, wenn er an diesem Spieltag bzw. Pflichtspieltermin länger als eine Halbzeit (45 Minuten) in der 1. Kampfmannschaft in der Meisterschaft zum Einsatz gekommen ist. Bei spielfreien Terminen wird das letzte Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft herangezogen.”

Allerdings steht in §1.2 direkt darunter:
“Nachwuchsspielberechtigte Spieler (…) dürfen während der gesamten Saison uneingeschränkt in allen Mannschaften eingesetzt werden.”

Nun, dass Simon Giesinger ein nachwuchsspielberechtiger Spieler ist, zeigt sich daran, dass er am folgenden Sonntag – nach VFV Bestimmungen berechtigerweise – für die U18 gegen den DSV auf dem Platz stand.

Unser Verein hat gegen die Strafverifizierung des Spiels und die damit einhergehende 300 Euro Strafe des Straf- und Meldeauschusses des VFV (kurz STRUMA) Protest eingelegt, sieht uns doch auch der ÖFB – Österreichischer Fußball-Bund bzw. seine Nachwuchsspielbetriebsvorschriften im Recht:https://vfv.at/OeFB-Vorschriften-fuer-den…

Abschließend wollen wir umso mehr vor Simon Giesinger den Hut ziehen!
Es ist ein schönes Beispiel von Nachwuchsförderung – die vom VFV so stark propagiert wird – wenn ein so junger Spieler bereits in Kampfmannschaft, Juniors und U18 die Schuhe für seinen Verein schnüren kann. Es wäre noch schöner, wenn der STRUMA desselben Verbands dies nicht gleichzeitig bestrafen würde.

#ImmerWeiterSWB